WLAN-Nutzungsbedingungen
- Das WLAN-Netzwerk der Schule ist nur für Schulzwecke gedacht. Die Nutzung des WLAN-Netzwerks für illegale Aktivitäten oder Aktivitäten, die gegen die Schule oder die Gemeindepolitik verstoßen, ist strengstens untersagt.
- Die Nutzung des WLAN-Netzwerks erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Schule haftet nicht für Schäden an persönlichen Geräten oder Verlust von Daten, die durch die Nutzung des WLAN-Netzwerks entstehen können.
- Die Nutzung des WLAN-Netzwerks ist auf Schüler, Lehrer und andere berechtigte Personen beschränkt. Andere Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, dürfen das WLAN-Netzwerk nicht nutzen.
- Die Schule behält sich das Recht vor, die Nutzung des WLAN-Netzwerks jederzeit zu überwachen und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Nutzer die Nutzungsbedingungen einhalten.
- Die Nutzung des WLAN-Netzwerks darf nicht den Unterricht oder andere Schulaktivitäten stören. Die Schüler müssen ihre Geräte so einstellen, dass sie keinen Ton oder andere Ablenkungen erzeugen, die andere Schüler oder Lehrer stören könnten.
- Schüler dürfen das WLAN-Netzwerk nur mit Genehmigung ihrer Lehrer oder Schulleiter nutzen.
- Die Schule behält sich das Recht vor, den Zugang zum WLAN-Netzwerk zu beschränken oder zu blockieren, wenn ein Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder das Netzwerk in irgendeiner Weise stört.
- Schüler und andere Nutzer dürfen das WLAN-Netzwerk nicht für den Zugriff auf unangemessene Inhalte nutzen, einschließlich pornografischer, gewalttätiger oder anderer unangemessener Inhalte.
- Schüler und andere Nutzer dürfen das WLAN-Netzwerk nicht für die Verbreitung von Viren, Malware oder anderen schädlichen Dateien oder Aktivitäten nutzen.
- Die Schüler und andere Nutzer des WLAN-Netzwerks sind dafür verantwortlich, ihre persönlichen Geräte mit Antiviren- und Firewall-Software zu schützen, um die Sicherheit des Netzwerks zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass die Schüler und Lehrer die WLAN-Nutzungsbedingungen verstehen und akzeptieren, um sicherzustellen, dass das WLAN-Netzwerk der Schule sicher und effektiv genutzt wird.
Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen (gem. KMBek vom 12. September 2012)
A. Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schüler im Rahmen des Unterrichts, für die computerunterstützte Vorbereitung auf den Unterricht außerhalb der Unterrichtszeiten und befugter schulfremder Personen im Rahmen angemeldeter Veranstaltungen (z.B. Kurse vom bfz-Augsburg, daa-Augsburg, VHS oder Lehrerfortbildungen).
Die Centerville-Süd Grund- und Mittelschule gibt sich in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit der Computereinrichtung die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.
B. Regeln für jede Nutzung
Passwörter
Alle Schüler melden sich bei Nutzungsbeginn mit Nennung des PC-Platzes und der Kennung an.
Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schüler verantwortlich gemacht.
- Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.
- Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Systembetreuers an das Netzwerk angeschlossen werden um die unerwünschte Übertragung von Viren oder schädlicher Software auszuschließen. Die Nutzung von USB-Sticks an den Schülerplätzen ist erst nach Kontrolle durch den Virenscanner-PC vorne und einem Negativergebnis der Kontrolle erlaubt. Dafür trägt die betreuende Lehrkraft die Verantwortung. Ein Virenbefall ist sofort dem Systembetreuer zu melden.
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Das Beschriften der Blanko-Tastaturen ist untersagt.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Centerville-Süd Grund- und Mittelschule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Mittelschule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikationsrechte sind zu respektieren. Andere Personen dürfen durch die von den Schülern erstellten Inhalte nicht beleidigt werden.
Es ist grundsätzlich untersagt, den Internetzugsang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet wären, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht z.B. zur Unterrichtsvorbereitung, im Rahmen der Projektprüfung oder der offenen oder gebundenen Ganztagsschule gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler, sowie ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schüler nur unter Aufsicht möglich.
- Aufsichtspersonen
Möchten Schüler außerhalb des Unterrichts die Computer nutzen, so geht dies nur, wenn eine weisungsberechtigte Aufsicht sichergestellt und der Schulleitung im Vorfeld bekanntgeben wurde. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schüler der höheren Klassen eingesetzt werden.
D. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang oder Aushändigung in der Schule durch die Lehrer in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet die Nutzerbelehrung durch den Klassenleiter oder im Rahmen des Fachunterrichts statt, die dieses im Lehrnachweis protokolliert.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Stand: 14. September 2025